Maklerprovision in NRW und Provisionsteilung im Überblick

Zwei Münzstapel werden aufgeteilt

Hier finden Sie einen umfassenden Überblick über die Maklerprovisionen am Immobilienmarkt von Nordrhein-Westfalen (NRW). Mit der im Dezember 2020 eingeführten gesetzlichen Neuregelung strebt der Gesetzgeber nach mehr Transparenz und einer fairen Kostenaufteilung zwischen Käufer und Verkäufer. 

Aber welche genauen Regelungen gelten nun aktuell und wie wirkt sich das auf die Praxis aus? Gibt es darüber hinaus regionale Besonderheiten in NRW, die beachtet werden sollten? In den kommenden Abschnitten werfen wir einen detaillierten Blick auf diese Fragen – so erhalten Sie nicht nur einen fundierten Einblick in die Thematik, sondern auch wertvolle Hinweise, wie Sie sich optimal auf Ihren Immobilienverkauf oder den Kauf einer Immobilie vorbereiten können.

Höhe der Maklerprovision in NRW

In Nordrhein-Westfalen (NRW) beträgt die Maklerprovision bei Immobiliengeschäften in der Regel 3,57 % des Kaufpreises für sowohl Käufer als auch Verkäufer, was eine Gesamtprovision von 7,14 % ergibt. Dieser Satz ähnelt der Handhabung in den meisten anderen Bundesländern Deutschlands; somit gibt es keine regionalen Besonderheiten für die Maklerprovision in NRW. 

Die gesetzlichen Regelungen zur Maklerprovision seit 2020

Die gesetzliche Regelung sieht nicht explizit vor, dass die Provision zu gleichen Teilen zwischen den beiden Parteien aufgeteilt wird, auch wenn dies in den meisten Fällen so gehandhabt wird. Es wird lediglich vorgeschrieben, dass bei Abschluss eines Immobilienkaufvertrags die Partei, die den Makler ursprünglich beauftragt hat, mindestens 50 % der Provision tragen muss. Theoretisch ist es jedoch möglich, dass diese Partei einen höheren Anteil der Kosten übernimmt. Somit können abhängig von der individuellen Vereinbarung zwischen dem Makler und den beteiligten Parteien auch andere Prozentsätze als die gleichmäßige Aufteilung von 50/50 zur Anwendung kommen.

Diese Regelung betrifft sowohl Einfamilienhäuser als auch Wohnungen. Der exakte Prozentsatz der Maklerprovision ist dabei nicht gesetzlich festgelegt und variiert je nach Bundesland, wobei jedoch einige gängige Sätze üblich sind, die sich an regionalen Marktstandards orientieren. 

Weitere Nebenkosten, die Sie beachten sollten

Neben der Maklerprovision gibt es bei Immobilientransaktionen eine Reihe zusätzlicher Nebenkosten, die Käufer und Verkäufer berücksichtigen sollten. Diese Nebenkosten können einen erheblichen Einfluss auf die Gesamtinvestition haben und sollten daher im Vorfeld sorgfältig kalkuliert werden. Im Folgenden listen wir die wichtigsten Nebenkosten auf und erläutern ihre Relevanz:

Grunderwerbsteuer

Die Grunderwerbsteuer fällt in Deutschland beim Kauf einer Immobilie an und variiert je nach Bundesland. In Nordrhein-Westfalen beträgt die Grunderwerbsteuer beispielsweise 6,5 % des Kaufpreises. Diese Steuer muss vom Käufer bezahlt werden.

Notarkosten

Der Kaufvertrag für eine Immobilie muss notariell beurkundet werden, was mit Gebühren verbunden ist, die in der Regel zwischen 1 % und 1,5 % des Kaufpreises liegen. Diese Kosten fallen üblicherweise dem Käufer zu.

Grundbuchkosten

Diese Gebühren – ebenfalls gezahlt vom Käufer der Immobilie – liegen in der Regel bei etwa 0,5 % des Kaufpreises und decken die Verwaltungskosten des Grundbuchamtes ab.

Wir beraten Sie transparent zu allen Kosten Ihres Immobiliengeschäftes

Wir legen großen Wert auf Transparenz und eine umfassende Aufklärung über alle anfallenden Kosten bereits im Vorfeld. Unser Team steht Ihnen mit fundiertem Wissen und Engagement zur Seite, wenn Sie eine Immobilie in Moers mit uns verkaufen oder kaufen möchten. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – rufen Sie uns an oder nutzen Sie das Kontaktformular hier auf unserer Website. Wir freuen uns darauf, Ihnen behilflich zu sein!